ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGEN

Nach Empfehlung des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Kunde an den Übersetzer vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

b. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.

c. Die AGB des Übersetzers werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, und zwar auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.

d. Die AGB gelten vom Kunden als anerkannt, wenn nicht binnen von drei Tagen ein schriftlicher Widerspruch, in dem er die nicht anzuerkennenden Bedingungen nach Art und Umfang genau bezeichnet, beim Übersetzer eingeht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für den Übersetzer verbindlich. 

2. Leistungsumfang – Ausführung – Lieferung

a. Die Lieferung des Übersetzungsprodukts erfolgt für gewöhnlich per E-Mail oder per Post. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsprodukts durch die elektronische oder postalische Übermittlung.

b. Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

c. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweisbar an den Kunden versandt wurde.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

a. Der Kunde hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

b. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

c. Fehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

4. Abnahme – Mängelrüge - Mängelbeseitigung

Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel (z.B. Irrtümer aufgrund der Vorlage) nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls keinen Mangel, wenn der Kunde dem Übersetzer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungsleistung nicht übersteigen.

6. Berufsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung

a. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung oder bei postalischer Übersendung des zu übersetzenden Schriftstücks nach digitaler Übermittlung des Übersetzungsentwurfs fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. 

b. Der Kunde hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. 

c. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

d. Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde sämtliche Kosten für den Geldtransfer zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den vom Übersetzer erstellten Rechnungen aufgeführt.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

a. Der Übersetzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer einer Übersetzung. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.

b. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht für Übersetzungsprodukte vor.

9. Anwendbares Recht

a Gerichtsstand ist Ulm (Deutschland). Es gilt ausdrücklich deutsches Recht.

b. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.